Neue Erdrutschung, am 28.06.2016 - im Sanierungsabschnitt IV gemäß Sanierungskonzeption der LMBV mbH des Tagebaurestloches Nachterstedt/Schadeleben
Am 28.06.2016 gegen 18:00 Uhr ereignete sich ein Erdrutsch im Sanierungsbereich IV gemäß Sanierungskonzeption der LMBV mbH. Der Fahrer eines Radladers wurde dabei verletzt. Der Seilbagger eines Rütteldruckgerätes wurde glücklicherweise davon nicht betroffen, siehe Bilder.
Mit einer Summe von Verdichtungsmaßnahmen malträtiertes Böschungssystem hat sich gewehrt!
„Sanierer“ – LMBV mbH schlägt bei der Sanierung des am 18.07.2009 verunglückten Concordiasees eigene gutachterliche Erkenntnisse aus und konzentriert eine grosse Zahl verschiedener Verdichtungsverfahren auf kleinem Raum. Dies konnte nicht gut gehen!
Hier das Gutachten: „Auswertung von Initialversuchen 2004 und Fortschreibung der Standsicherheitseinschätzungen in Uferbereichen am Restloch Mortka
und Silbersee (Tagebau Werminghoff II)“, G.U.B. GmbH im Auftrage der LMBV mbH, Zwickau, 2005
Auf dieses Gutachten und die Wirkung von in Sanierungsverfahren erzeugten (künstlich) dynamischen Initialen als Rutschungsauslöser wurde hier schon seit 2009 hingewiesen!
Updated: am 04.07.2016
Folgende Tiefenverdichtungsverfahren finden (fanden) im Bereich der Kippenböschungen statt:
- RDV (RSV), siehe auch Sanierungskonzeption der LMBV mbH
- Sprengverdichtung 2016 (bis Ende April 2016) im Sanierungsbereich II, siehe bildliche Darstellung
- Fallplattenverdichtung 2012 Bahnstrecke Nachterstedt-Frose, Fallenergie 625 tm (ca. 6,2 MNm), siehe Bild unten.
Beschreibung Ursachen der Rutschung vom 28.06.2016:
Die Rutschung ging im Sanierungsabschnitt IV des vorgelegten Sanierungskonzeptes der LMBV mbH. Eine Rutschungskante verläuft parallel zur RDV (RSV)-Fahrspur. Einige wenige Rüttellöcher sind offen gelegt. Damit scheint eindeutig, dass die RDV (RSV) in diesem Bereich trägt. Als Auslöser der Rutschung kann das dynamische Initial der RDV (siehe Seilbagger) mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits jetzt angenommen werden. Der angrenzende Bereich war (ist) Rutschungsgefährdet. Was möglicherweise auf eine Fehleinschätzung des dort anstehenden Materials hinweist. Die in Richtung Umland weisende Rutschungszunge ist ursächlich durch die Fahrspur der RDV (RSV) geformt. Möglicherweise handelt es sich hierbei um eine Erosionsrinne, die mit den beschriebenen Vernässungsflächen im Hinterland und mit den ausgetretenen Eintrübungsfahnen im Zusammenhang steht.
Dies dramatische Ereignis führt allen vor Augen, dass sich die Natur nicht „vergewaltigen“ lässt. Hier zu zählen die immense Zahl von verschiedenen Tiefenverdichtungsmaßnahmen in einem engen Raum, im Zusammenhang mit den nach wie vor dem Concordiasee zusitzenden Wässer aus dem Umland. Dieser Sachverhalt bleibt aufgrund des natürlichen Gradienten zum Concordiasee auch erhalten und muss bei der Sanierung des Concordiasees prioritäre Berücksichtigung finden.
Es hätte dieser Rutschung nicht bedurft, wenn man den vielfach gegebenen Hinweisen gefolgt wäre. So hat der Gutachter der LMBV mbH, Prof. Dr. Katzenbach, einsam immer wieder auf ein Minierdbeben hingewiesen und dabei scheinbar „vergessen“, dass alle Tiefenverdichtungsverfahren kleine „Erdbeben“ sind. Allerdings vom Menschen gezielt erzeugt. Die Hoffnung der Menschen am Concordiasee haben einen neuen bedrohlichen Dämpfer erhalten. Dies haben diese nicht verdient.
Updated: am 04.07.2016
Quelle: Luftbilder vom 28.06.2016 - Chris Wohlfeld
Luftbildbelege, dem Concordiasee zusitzende, hier insbesondere aus dem Selke-Einflussgebiet
Aufgrund von vergleichenden Betrachtungen aus Luftbildaufnahmen, insbesondere bezogen auf die neuerliche Rutschung vom 28.06.2016 kann die Ursache für die Ausbildung des Rutschungskessels näher beschrieben werden, siehe Bilderserie.
Bild: Sanierungskonzepion der LMBV mbH mitAusweis der Sanierungsabschnite, Quelle: www.lmbv.de
Rutschungskessel bearbeitet Quelle: Luftbild Chris Wohlfeld
Luftbild links: 08.07.2013, deutliche Eintrübungsfahnen im angrenzenden Bereich zum Rutschungskessel vom 28.06.2016 Quelle: Lisso/Witte
Luftbild mitte:22.06.2016 deutliche Einspülungen sowohl im Bereich des Hauptrutschungskessels als auch westlich davon; Quelle: Lisso/Witte
Luftbild rechts: 03.07.2016, Ausmaß des Rutschungskessel mit Eintrübungsfahnen wird hier deutlich;Quelle: Lisso/Witte
Bei der am 28.06.2016 abgegangenen Rutschung im Sanierungsabschnitt IV gem. Sanierungskonzept der LMBV mbH handelt sich um eine durch Tiefenverdichtungsmaßnahmen induzierte Rutschung. Die Rutschung kann als erheblich bezeichnet werden (mehr als 1 Mill. m3) und sollte nicht leichtfertig abgetan werden.
Die Form des Rutschungskessels ist aufschlussreich. Die Rutschungskontur weist darauf hin, dass die geotechnischen-hydrologischen Verhältnisse in diesem Bereich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht adäquat bewertet wurden. Der Rutschungskessel ist einerseits geformt durch die Rütteldruckverdichtungsmaßnahmen, andererseits durch die dem Concordiasee zusitzenden Wässer mit Eintrübungsfahnen u.a. aus dem Selkebereich, als auch die im Hinterland vorliegenden Erosionsrinnen; untertägigen Hohlräume etc.
In wieweit diese Tatsachen in die Sanierungskonzeption der LMBV mbH eingeflossen sind, kann nicht sicher beurteilt werden. Erhebliche Zweifel sind angebracht. Dies ergibt sich daraus, dass die Sanierungskonzeption auf den durch das LAGB zugelassenen Abschlussbetriebsplan aufsetzt, als Ergänzungsmaßnahme.
Das Tagebaurestloch Nachterstedt/Schadeleben hätte nie auf der Grundlage des zugelassenen Abschlussbetriebsplanes geflutet werden dürfen. Da die Sanierungskonzeption der LMBV mbH praktisch das gesamte Tagebaurestloch Nachterstedt/Schadeleben erfasst, hätte dafür ein neuer Abschlussbetriebsplan erstellt und zugelassen werden sollen. Dies als Ergänzung zum zugelassenen Abschlussbetriebsplan abzutun, verfolgt das einzige Ziel, eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht zuzulassen, die gem. BBergG sonst aufgerufen werden könnte.
Die dem Concordiasee zusitzenden Wässer stehen unter einem natürlichen Gradienten. Dies muss bei der Sanierung des Böschungssystems prioritäre Berücksichtigung finden, siehe Eintrübungsfahnen. Mit der RDV verdichtete Bereiche erfahren eine Porenraumverkleinerung, der Zufluss der Wässer wird behindert, die mit der RSV stabilisierten Bereiche, erfahren eine Porenraumvergrößerung. Die RSV-Säulen wirken auch als Drainage. Da insgesamt der Querschnitt für die zusitzenden Wässer in mit RDV und RSV sanierten Bereichen verkleinert wird, wird die Fließgeschwindigkeit sich hier erhöhen. Da die Rüttelsäulen auch mit der Sanierungskonzeption der LMBV mbH nicht ans gewachsene Liegende angeschlossen werden, bleibt die Gefahr des "Pipings" bestehen.
Im Sanierungsbereich II, in unmittelbarer Nähe zum Sanierungsbereich IV, siehe Sanierungskonzeption der LMBV mbH oben, wurde ein Testfeld zur Erprobung der Sprengverdichtung abgearbeitet. Die Sprengverdichtung stellt ein gefährliches dynamisches Initial für instabile Bereiche dar. Die SPV war schon oftmals Auslöser von großen Rutschungen, auch mit Menschenschäden. Im Umfeld befindliche, bereits verdichtete Bereiche werden durch nachfolgende SPV wieder aufgelockert. Ob es einen Zusammenhang zur gegangenen Rutschung vom 28.06.2016 gibt, lässt sich ohne Datenauswertung nicht sicher bestimmen. Warum aber bei der Sanierung des Rutschungskessels nicht auf schonendere Maßnahmen gesetzt wird, ist nicht nachzuvollziehen. Die in der Einwohnerversammlung in Nachterstedt vom 29.06.2016 vom LAGB vorgetragene Erklärung zur Sanierungskonzeption mit der Feststellung, dass es dazu kaum Alternativen gäbe, ist in zweierlei Hinsicht bemerkenswert: a) kaum heißt, es gibt Alternativen und es ist zu hoffen, dass das LAGB diese auch geprüft hat und b) dass das LAGB die Rutschung vom 28.06.2016 als Aufsichtsbehörde als normalen Vorgang abhandelt, nach dem Motto „nichts passiert“, dürfte in der Geschichte des Bergwesens in Deutschland einmalig sein, Aufsicht ade.
Mit einer Summe von Verdichtungsmaßnahmen malträtiertes Böschungssystem hat sich gewehrt! Im Sanierungsbereich IV konzentrierten sich unmittelbar vor der Rutschung eine Unmenge an Baugeräten, so dass es hier teilweise aussah, wie auf einer „Baugeräteausstellung“, siehe Bild unten. Das konnte nicht gutgehen! Jeder weiß, dass die Ergebnisse von Tiefbaumaßnahmen sich teilweise erst viel später beurteilen lassen, dann, wenn die Konsolidation abgeklungen ist. D.h. bezogen auf dynamische Initiale, dass auch diese nicht immer sofort wirken und die Auslösung einer Rutschung erst später erfolgt. Die Konsolidation bewirkt eine Verzögerung. Diese grundlegende Erkenntnis hier nocheinmal darzulegen, scheint angesicht der Deutungshoheit von Projektträger und Aufsichtsbehörde sinnvoll.
Stand: 04.07.2016
Luftbild rechts: „Baugeräteausstellung“ vom 20.06.2016. Auf der Baustelle befanden sich 15 - 20 Baugeräte gleichzeitig. RDV-Arbeiten noch nicht begonnen. Luftbild oben mitte: „Baugeräteausstellung“ vom 22.08.2016. Auf der Baustelle befanden sich ca. 8 Baugeräte gleichzeitig. RDV noch nicht begonnen.
D.h. unmittelbar nach Beginn der RDV-Arbeiten ist die Rutschung am 28.06.2016 gegangen. Nachweis: Der Böschungsbereich war für diese Arbeiten nicht vorbereitet. Die geotechnischen-hydrologischen Verhältnisse in diesem Bereich wurden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht adäquat bewertet.
Stand 05.07.2016
Luftbild vom 20.06.2016; Quelle: Lisso/Witte
Für den Sanierungsbereich VII sind keine Sanierungsmaßnahmen im Sanierungskonzept der LMBV mbH vorgesehen. Es ist nun ausgesprochenes Pech, dass der Rutschungskessel der Rutschung vom 28.06.2016 ausgerechnet im Sanierungsbereich VII liegt. Es kann sicher nicht widersprochen werden, wenn hier eingeschätzt wird, dass die geotechnischen-hydrologischen Verhältnisse in diesem Bereich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht adäquat bewertet wurden. Zumindest hat das Böschungssystem sich nicht an die Vorgaben von LMBV mbH und LAGB gehalten!
Entlastungsfontänen Quelle: LMBV mbH
Beleg der Aktivierung des Selkezuflusses, Aufnahme am 22.11.2012/11:44 Uhr/. Die gewaltige Eintrübungsfahne/ Umwelttracer ist nicht zu übersehen. Lage des ehemaligen Selkeüberleiters kleines Foto (ist nach Erreichen von 75 m NHN außer Betrieb genommen (2006/2007)). Luftbild: Copyright by Lersow/Witte
Vorgang wird fortgeschrieben.
Entwässerung der Selke Aue in den Bilanzbereich des Concordiasees; Höhendifferenz ca. 40 m; Rastermodell für hydrologische Berechnungen. Quelle: Prof. Dr.-Ing. habil Olaf Kolditz (TU Dresden/UFZ Leipzig)
Sprengverdichtungen, gefährliches Initial für instabile Kippenböschungen - am Nachterstedter Böschungssystem
Bei der SPV werden durch Porenwasserdruckabbau großräumige Verdichtungen, insbesondere von lockergelagerten Schichten oberhalb des gewachsenen Liegenden angestrebt und auch erreicht. Über die Sprengbohrlöcher treten große Wasserfontänen aus, als sichtbares Zeichen des Porenwasserdruckabbaus in diesen Schichten. Bereits erfolgte verdichtete Bereiche in Reichweite werden dabei aufgelockert. Insbesondere im Lausitzer Revier wurde dabei folgende Regeltechnologie verfolgt, mit großen, nachweisbaren Erfolg, die später, aus welchem Grund auch immer, von der LMBV mbH aufgegeben wurde, siehe Prinzipbild. Ein Kennzeichen der SPV ist, dass die Umorientierung der festen Partikel in der Lockergesteinsmatrix und die damit verbundenen Änderung der mechanischen-hydraulischen Eigenschaften einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen und dies betrifft auch den Einfluss der SPV auf angrenzende Bereiche. So dass die die Rutschung auslösende Wirkung erst viel später eintritt.In solchen sensiblen Kippenbereichen, wie in Nachterstedt, sollte auf sanftere Sanierungsmethoden gesetzt werden
Chronologische Aufführung der durchgeführten SPV im Nachterstedter Böschungssystem seit Beginn der Sanierung, siehe Bildstrecke Stand: 10.07.2016
Aufführung SPV gem. Katzenbach, siehe Abschlussbericht vom 09.07.2013
SPV gem. Abschlussbericht Testfeld 2 vom 27.05.2016, siehe LMBV mbH
Herstellung versteckter Dämme durch Kombination von SPV und RDV, gem. Gockel G.; Voigt, A. (1997)
Ursachen des Böschungsversagens/Datenbasis
Seit dem 28.06.2016, als mehr als 1 Million m3 der Südwestböschung abrutschten bis weit in den Concordiasee, sind fast 3 Monate vergangen. Bis auf Schweigen und Ankündigungen, wie z.B. der raschen Bergung des Seilbaggers, von Seiten des Projektträgers LMBV mbH, wird die Öffentlichkeit komplett im Dunklen gelassen, was die Ursachen der neuerlichen, erheblichen Rutschung waren. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung am Umweltprojekt Concordiasee ist ausgeschlossen. Das Landesbergamt, LAGB, Träger öffentlicher Belange, scheint nicht mehr Herr des Verfahrens. Nach 4 ½ Jahren intensivster und mit hohem materiellen Aufwand betriebenen Untersuchungen zum Unglück vom 18.07.2009, bei dem 3 Menschen tödlich verunglückten und der Versicherung des Projektträgers, alle Quellen des Unglückes beseitigt zu haben, steht man scheinbar wieder bei Null. Die Fakten sind erschütternd. Die sachkundigen Beobachter verzweifeln, dass solche Vorgänge mit Behördenbeteiligung und beim Vorhabenträgers möglich sind. Ein Spiegelbild dessen, was gegenwärtig die bundesdeutsche Gesellschaft durchlebt?
Zu den Fakten
Die Rutschung ist auf einem Arial (VII) gegangen, das als sicher, als nicht mehr sanierungsbedürftig eingeschätzt wurde, siehe Sanierungsplan der LMBV mbH, zugelassen vom LAGB.
Rechts: vom LAGB zugelassener Sanierungsplan der LMBV mbH/ Links: Rutschungskontur der Rutschung vom 28.06.2016; Quelle: Lisso/Witte
Aber gerade dieser Abschnitt ist in einem jämmerlichen Zustand. Woher weiß man das? Aus dem Abschlussbericht vom 30. Juni 2013 von Dr.-Ing. Michael Clostermann, siehe Bild unten.
Die Böschung hat sich physikalisch korrekt verhalten!
Dieser Böschungsabschnitt ist durchsetzt mit Bruchfeldern, Verwerfungen, Phenol-einlagerungen erheblichen Ausmaßes etc. Und wenn sich diese Böschung aufgesättigt hat durch zusitzende Wässer und dynamische Initiale erheblicher Größe (RDV) auf die Böschung einwirken, dann bleibt der Böschung nichts anderes, als abzurutschen, was sonst? Die Böschung hat sich physikalisch korrekt verhalten!
Nun hat die LMBV mbH beantragt 3 Bohrungen in diesem Böschungsbereich abzuteufen, um herauszubekommen, wie dieser beschaffen ist. Ob wir es erfahren werden? Jedenfalls wird es keinen externen, unabhängigen Gutachter geben. Die LMBV mbH fertigt ihr eigenes Gutachten! Einmalig!
Das nach dem 18.07.2009 installierte System der Wasserhaltung hat versagt
Die Böschung hätte sich nach dem Konzept der LMBV mbH gar nicht aufsättigen dürfen, denn es wurde ja eine Pumpengalerie aus Sümpfungspumpen installiert, die die Böschung entwässern, bzw. den Grundwasserspiegel in der Böschung niedrig halten sollten. Die gesamte Wasserhaltung wurde neu ausgerichtet. Dr.-Ing. Michael Clostermann schreibt dazu in seinem Abschlussbericht vom 30. Juni 2013 S. 197/381 und belegt dies nachfolgend umfänglich, Zitat: „Mit den ersten Bohrmaßnahmen nach der Böschungsbewegung am 18. Juli 2009 wurde im September 2009 begonnen (Sofortmaßnahmen zur hydraulischen Entlastung des Liegendgrundwasserleiters). In der Zeit von Herbst 2009 bis Frühjahr 2011 wurden die Brunnen und Pegel der 103. bis 105. Ergänzung zum ABP hergestellt. Für die Maßnahmeninhalte der 103. bis 105. Ergänzung zum ABP erfolgte keine Bauüberwachung durch die Gutachter des LAGB.“ Dazu wurden alle Grundwassermessstellen und –pegel untersucht, hinsichtlich möglicher Sollwertüberschreitungen, auch die im Bereich der Rutschung vom 28.06.2016, siehe Bild rechts.
Links: Ansicht Seilbagger mit Überwachungskamera, Medienzuführung; Quelle: Chris Wohlfeld; Rechts: Verunfallte Periphere Geräte und Kontaminationseintrag; Quelle: Hans Wolf/dpa